AGB

1. Geltung der Bedingungen

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Anwendung etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf  solche Bedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist genannt ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Angebote sind bis zur Annahme widerruflich. Auftragsannahme erfolgt durch schriftliche Anerkennung (Bestätigung) oder durch Lieferung. Angebotspreise bleiben gültig bis zur genannten Frist, nach Auftragsannahme bleiben die Preise, außer bei anderweitigen Vereinbarungen, maximal 3 Monate gültig. Kann die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, so werden evtl. Preiserhöhungen unserer Zulieferer an den Kunden weiter gegeben.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Lieferung erfolgt nach Vereinbarung. Lieferkosten werden ebenso nach Vereinbarung berechnet. Rechnungen sind vorbehaltlich anderweitiger Zahlungsziele grundsätzlich ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Ggf. angegebene Finanzierungskosten (in der Regel 6% des Rechnungsbetrages) sind bei Zahlung innerhalb der angegebenen Frist abzugsfähig. Erfolgt der Ausgleich des Rechnungsbetrages nicht innerhalb der angegebenen Frist, tritt nach Ablauf dieser automatisch und ohne weitere Mahnung ein Zahlungsverzug ein, der Zinsen in Höhe von 8 % über dem gültigen Basiszins auslöst.  

 4. Lieferung

Auch schriftlich bestätigte Liefertermine sind keine Fixtermine; es bedarf der schriftlichen Mahnung des Kunden zur Herstellung des Verzuges. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers. Für die gelieferte Ware gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B.  Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Verkaufspreises der Ware ab.  Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

6. Gewährleistung

12 Monate Gewährleistung bzw.Material-Garantie für gewerbliche Kunden mit der Ausnahme von Verschleißteilen. Es sei denn es sind abweichende Garantiebedingungen vereinbart worden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungs- und Garantieleistungen ist die ordnungsgemäße Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte, der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis, dass die vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig durchgeführt werden. Bei Ersatzteilen sowie technischen Komponenten muss ein fachgerechter Einbau und Inbetriebnahme nachgewiesen werden.

Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Im Falle der Gewährleistungspflicht beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgeräte 6 Monate und beginnt mit der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.